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Der europäische Gerichtsstand des Erfüllungsortes - Art. 5 Nr. 1 EuGVVO. (Mängelexemplar)
Dissertationsschrift
Die internationale Zuständigkeit bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten beurteilt sich, sofern der Beklagte in der Europäischen Union ansässig ist, nach der Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (EuGVVO). Diese trat 2002 in Kraft und löste das Europäische Gerichtsstands- und…mehr